Title Image

Besuche in Altersheimen: Fünf Regeln

Besuche in Altersheimen: Fünf Regeln

Im Interview mit hallowil.ch (29.05.2020) erklärt Alard du Bois-Reymond, CEO der Thurvita, die fünf Regeln für einen Besuch im Altersheim.

 

Seit dem 30. Mai 2020 sind in den Kantonen St. Gallen und Thurgau Besuche in Alters- und Pflegeheimen wieder möglich. Wer seinen Besuch telefonisch anmeldet, beim Eintreffen seine Kontaktdaten notiert sowie eine schriftliche Gesundheitsbestätigung abgibt und alle Distanz- und Hygieneregeln beachtet, ist bei Thurvita herzlich willkommen.

Formular für Besuche in den Heimen der Thurvita
Hygienemassnahmen – so geht’s!

 

Anmeldungen für Besuche erfolgen über:

Altersheim Rosengarten:   Tel. 071 913 43 97

Alterszentrum Sonnenhof: Tel. 071 913 43 75

Pflegewohnung Bergholz:  Tel. 071 913 43 85

Pflegewohnung Engi:          Tel. 071 913 43 92

Pflegezentrum Fürstenau: Tel. 071 913 43 76

 

Bitte beachten Sie: Andere Ansprechpartner bei Thurvita nehmen keine Anmeldungen entgegen.

Um im Falle einer Infektion die Kontaktpersonen ausfindig machen zu können, müssen die Besucherinnen und Besucher ihre Kontaktdaten angeben. Bewohnende dürfen maximal zwei Personen gleichzeitig empfangen. Es stehen sowohl das Zimmer des Bewohnenden als auch die öffentlichen Bereiche zur Verfügung. Die Besucher müssen die Schutz- und Hygienemassnahmen des BAG einhalten. Während der gesamten Besuchszeit tragen Besuchende und Besuchte eine Hygienemaske. Das korrekte Vorgehen erklären die Videos: Hygienemassnahmen – so geht’s!

Restaurants „Chez Grand Maman“

Aus Platzgründen bleiben die „Chez Grand Maman“-Restaurants für Gäste aus der Stadt geschlossen. Für Besuchende und Bewohner sind die Restaurants im Alterszentrum Sonnenhof und im Pflegezentrum Fürstenau ab Samstag, 06. Juni 2020 täglich von 10.00-17.00 Uhr geöffnet. Die Tische müssen vorgängig reserviert werden.