Title Image

Zertifikatspflicht für Besuche in den Heimen der Thurvita

Zertifikatspflicht für Besuche in den Heimen der Thurvita

Ab dem 13. September 2021 gilt für alle Besuchenden der Alters- und Pflegeheime von Thurvita die Covid-Zertifikatspflicht.

Alle Personen, die in den Heimen der Thurvita zu Besuch sind, müssen ab 13. September 2021 die 3G-Regel einhalten; also entweder gegen Covid-19 geimpft, davon genesen oder negativ getestet sein.

Bei jedem Besuch in einem Standort der Thurvita bestätigen Externe mit ihrer Unterschrift auf dem Kontaktformular, dass sie die 3G-Regel erfüllen. In den Restaurants „Chez-Grand-Maman“ wird das Covid-Zertifikat bei jedem Besuch elektronisch überprüft. Selbstverständlich gilt dies nicht für Bewohnende.

Mehr als 90% der Bewohnenden sind bei Thurvita geimpft oder genesen. Der Impfschutz ist bei älteren Menschen aber weniger umfassend  als in der Durchschnittsbevölkerung. Deshalb führt Thurvita die 3G-Regel als zusätzlichen Schutz ein.

 

Medienmitteilung vom 10.09.2021