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Besuche in Altersheimen – aber sicher!

Besuche in Altersheimen – aber sicher!

Mit den neuen Weisungen der Kantone St. Gallen und Thurgau sind ab dem 30. Mai 2020 auch in den Heimen der Thurvita wieder Besuche möglich. Wer seinen Besuch telefonisch anmeldet, beim Eintreffen eine schriftliche Gesundheitsbestätigung abgibt und alle Distanz- und Hygieneregeln beachtet, ist herzlich willkommen. Die „Chez Grand Maman“-Restaurants bleiben für Gäste aus der Stadt geschlossen.

Die Kantone St. Gallen und Thurgau geben klare Regeln für Besuche in Alters- und Pflegeheimen ab dem 30. Mai 2020 vor. Personen, die zu Besuch kommen, melden sich vorgängig telefonisch an. Um im Falle einer Infektion die Kontaktpersonen ausfindig machen zu können, müssen die Besucherinnen und Besucher ihre Kontaktdaten angeben. Bevor Sie das Heim betreten, geben die Besuchenden eine schriftliche Bestätigung ab, dass sie keine Erkältungssymptome spüren. Das Formular gibt es zum Herunterladen unter thurvita.ch/dokumente.

Hygiene ist Pflicht
Bewohnende dürfen maximal zwei Personen gleichzeitig empfangen. Es stehen sowohl das Zimmer des Bewohnenden als auch die öffentlichen Bereiche zur Verfügung. Die Besucher müssen die Schutz- und Hygienemassnahmen des BAG einhalten. Während der gesamten Besuchszeit tragen Besuchende und Besuchte eine Hygienemaske. Das korrekte Vorgehen erklären die Videos „Hygienemassnahmen – so geht’s!“ auf thurvita.ch/hygiene-videos.

Restaurants „Chez Grand Maman“    
Aus Platzgründen bleiben die „Chez Grand Maman“-Restaurants für Gäste aus der Stadt geschlossen. Für Besuchende und Bewohner sind die Restaurants im Alterszentrum Sonnenhof und im Pflegezentrum Fürstenau vom 30. Mai bis am 05. Juni nachmittags geöffnet. Ab Samstag, 06. Juni 2020 servieren die Restaurants auch wieder Mittagsmenus. Die Tische müssen vorgängig reserviert werden.

„Wir können Corona“
Die Disziplin der Bewohnenden, ihrer Angehörigen und aller Mitarbeitenden hat dazu beigetragen, dass in den Heimen der Thurvita bislang niemand am Coronavirus erkrankt ist. Nach langen Wochen des Verzichts werden nun direkte Begegnungen zwischen Bewohnenden und ihren Angehörigen wieder möglich. Gerade in dieser Situation sind die Vorsichts- und Hygieneregeln weiterhin Pflicht. Wer sie beachtet, schützt die eigenen Liebsten und viele andere betagte Menschen.

Wil, 29.05.2020

Den Muttertag 2020 verbrachten die Bewohnenden wegen den Schutzmassnahmen gegen das Coronavirus ohne Besuchende im Heim.